Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung der Hooka-Software und der zugehörigen Cloud-Dienste. Gilt für alle Nutzer:innen, die Hooka installieren, laden oder mit Hooka MIDI generieren.

1. Anbieter

Siehe Impressum. Vertragspartner für Software-Nutzung und Cloud-Generierung.

2. Vertragsschluss

Durch Installation der Software und Erstellung eines Accounts (Magic-Link-Login) kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Für die Nutzung ohne Login besteht ebenfalls Zustimmung zu diesen AGB durch Installation.

3. Rechte am generierten Output — Kernpunkt

3.1 Deine Rechte

Alle mit Hooka erzeugten MIDI-Dateien (Lead, Chords, Full-Export) gehören dir. Du erhältst ein weltweites, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches, gebühren- und lizenzfreies (royalty-free) Nutzungsrecht am Output — inklusive:

Hooka verlangt keinerlei Prozente, Royalties, Sample-Clearance-Fees oder Credits. Du musst Hooka in keiner Form nennen. Deine Einnahmen aus Beats, die auf Hooka-Output basieren, gehören zu 100 % dir.

3.2 Nicht-Exklusivität

Wichtig: Hooka nutzt ein generatives KI-Modell. Das bedeutet:

Wenn du für einen bestimmten Kunden absolute Weltexklusivität einer Melodie brauchst (z. B. Major-Label-Sync-Deal): bearbeite den Hooka-Output weiter, kombiniere mit eigenen Elementen, oder komponiere den entscheidenden Hook manuell.

3.3 Keine Urheberschaft von Hooka

Hooka macht keine Urheberrechtsansprüche am generierten Output geltend. Nach aktueller deutscher Rechtslage (§ 2 UrhG) ist rein KI-generierter Output ohne menschliche Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt — die persönliche geistige Leistung entsteht durch dein Arrangement, deine Bearbeitung und deinen Kontext, nicht durch das Modell selbst.

3.4 Trainingsdaten

Hooka verwendet Modelle, die auf öffentlich verfügbaren musikalischen Datensätzen und genre-spezifischen Prompt-Strategien trainiert wurden. Es werden keine urheberrechtlich geschützten Aufnahmen oder MIDI-Dateien Dritter ohne Rechte-Klärung als Trainingsdaten benutzt. Du bekommst mit dem Output keine Rechte an fremden Werken übertragen — der Output ist eine originale musikalische Struktur, keine Kopie eines bestehenden Songs.

4. Rechte an der Software

Das Hooka-Plugin (AU, VST3), die Cloud-Infrastruktur und das Backend bleiben Eigentum des Anbieters. Du erhältst ein nicht-übertragbares, nicht-exklusives Nutzungsrecht.

Untersagt sind:

5. Credits, Kosten, Verfügbarkeit

6. Kein Hit-Versprechen, keine Zusicherung von Eigenschaften

Hooka liefert MIDI-Ausgangsmaterial für Trap-/Hip-Hop-Leads. Es wird ausdrücklich nicht zugesichert, dass:

7. Verhalten der Nutzer:innen

Du verpflichtest dich, Hooka nicht zu nutzen für:

Bei Verstoß kann der Account ohne Vorankündigung gesperrt werden.

8. Haftung

Hooka haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hooka nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden aus Nutzung oder Nicht-Nutzung des generierten Outputs (z. B. entgangener Gewinn aus einem Beat, Rechtsstreit mit einem Kunden über Exklusivität) übernimmt Hooka keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Widerrufsrecht

Da die aktuelle Version kostenfrei ist, greift kein Widerrufsrecht. Bei einer künftigen kostenpflichtigen Version gelten die dann geltenden gesetzlichen Widerrufsregelungen (§§ 355 ff. BGB) mit gesonderter Widerrufsbelehrung.

10. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden per E-Mail an registrierte Accounts angekündigt. Wenn du nicht innerhalb von 6 Wochen widersprichst, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Frist wirst du in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Du kannst den Vertrag jederzeit durch Deinstallation und Löschung deines Accounts beenden.

11. Schlussbestimmungen

Stand: 2026-08-12 · Für die konkrete Ausgestaltung im Streitfall empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung vor Launch.